Alles um die Kinderkirche

Die Mitarbeiter

Wer bin ich?
Meine Aufgabe in der Kinderkirche
Ein paar allgemeine Regeln
Ein paar Gedanken zur Aufsichtspflicht
Wenn ein Mitarbeiter sich verletzt ...
Rechte und Pflichten
Gedanken und Impulse zur (Kinderkirch-)Vorbereitung

Wer bin ich?

Vielleicht bist du nun überrascht, dass du hier als MitarbeiterIn selbst zum Thema des Nachdenkens wirst. Aber du kennst sicher genügend Situationen aus deinem Leben, in denen du erfahren hast, nicht alle Menschen liegen mir gleich. Deshalb lohnt es sich durchaus, einmal über dich selbst nachzudenken. Hier einige Fragen zur Hilfe:
  • Welche Eigenarten habe ich?
  • Wo liegen meine Stärken und wo meine Schwächen?
  • Wie sollen mich die Kinder sehen?
  • Wie sehen mich die Kinder wohl tatsächlich?
  • Spiele ich dabei den Kindern etwas vor?
  • Bin ich echt?
Dietrich Bonhoeffer hat sich mit dieser Frage in einem gleichnamigen Gedicht auch einmal auseinandergesetzt. Hier ein paar Passagen daraus:
"Wer bin ich? ... Bin ich das wirklich, was andre von mir sagen? Oder bin ich nur das, was ich selbst von mir weiß? ...
Wer bin ich? Der oder jener? Bin ich denn heute dieser und morgen ein anderer? Bin ich beides zugleich? Vor den Menschen ein Heuchler und vor mir selbst ein verächtlich wehleidiger Schwächling? ...
Wer bin ich? Einsames Fragen treibt mit mir Spott. Wer ich auch bin, Du kennst mich, Dein bin ich, o Gott."

Es ist gut wenn man sich selbst ein wenig kennt und einschätzen kann, um seine Stärken aber auch um seine Schwächen weiß. Die Kinder entdecken gerade deine Schwächen sehr schnell. Wenn du aber um deine Schwächen weißt kannst du auch entsprechend mit ihnen umgehen, indem du gegen sie angehst oder indem du ausdrücklich zu ihnen stehst.
Aber am Ende muss ich vor allem eines wissen: "Wer ich auch bin, Du kennst mich, Dein bin ich, o Gott" und zwar mit allen meinen Stärken und Schwächen.


(Grafiken mit freundlicher Genehmigung von Bernd Schwemm)



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Meine Aufgabe in der Kinderkirche

  • Dein Tun soll dahin führen, dass die Kinder Gott loben, ihn bekennen, ihm danken, ihn anbeten lernen.
  • Du bist als KinderkirchmitarbeiterIn ein Zeuge Jesu Christi.
  • Ein Zeugnis ist etwas absolut persönliches. Ich bin von etwas persönlich getroffen. Davon erzähle ich anderen.
  • Was ich hier sage, muss ich selbst (vor Gott) verantworten können.
  • Ein Zeugnis geschieht in einem Gespräch.
    1. Der Bibeltext / Liedtext / Psalm spricht mich an. Verstehe ich alles? Habe ich Rückfragen? Was stört mich? Was hat das alles mit mir zu tun?
      Ich mache mir Gedanken über den Text und es entsteht unwillkürlich ein Gespräch. Ich bin der erste Adressat des Textes.
      Was nicht aus meiner eigenen Betroffenheit kommt, führt nicht ins Gespräch, sondern ins Geschwätz!
    2. Ich stehe in einem Gespräch mit den Kindern. Ich kenne sie. Ich weiß um so manche Eigenart von ihnen. Ich kenne ein wenig ihre Gedankenwelt, ihren Horizont, ihre Sprache.
    3. Ich versuche nun den Bibeltext usw. mit den Kindern ins Gespräch zu bringen. Wo trifft er das Leben der Kinder, was können sie verstehen, was bedeutet er für sie. Das sind zunächst erst Überlegungen, die zu Hause stattfinden.
      Erst wenn ich mir hierüber Gedanken gemacht habe, kann ich vor den Kindern mein Zeugnis ablegen und den Text aus meiner eigenen Betroffenheit heraus mit den Kindern ins Gespräch bringen.
  • Wer vermag mehr zu geben als er empfangen hat? Die Kinder werden besonders von dem berührt sein, was auch dich berührt hat. Deshalb gilt es hier, echt zu sein.
  • Was ist meine Aufgabe unter den anderen MitarbeiterInnen?
    • Wo habe ich besondere Gaben, Fähigkeiten und Beziehungen, mit denen ich der Kinderkirche dienen kann? (Instrument spielen, neue Lieder einüben, zeichnen, Spiele kreieren, toll erzählen, ...)
    • Bin ich nur Konsument in der Vorbereitung oder bringe ich mich selbst ein mit meinen Fragen, Ideen, Vorschlägen, ...? (Ein Stichwort genügt oft schon und andere haben dann eine zündende Idee, wie man das ausführen kann.)
    • Drücke ich mich permanent vor irgendwelchen Aufgaben?
    • Muss man bevor der Kindergottesdienst stattfindet etwas herrichten?
  • Kinderkirche ist Gemeinde. Gemeinde lebt von Gemeinschaft. Gemeinde bedeutet gemeinsam auf einem Weg zu sein. Nur gemeinsam sind wir stark.


Mein Hintergrund

Wie bist du zur Kinderkircharbeit gekommen?
(In der Regel geschieht dies durch persönliche Anfrage, weniger durch einen allgemeinen Aufruf im Gemeindebrief.)

Mit welcher Motivation kommst du ins Ehrenamt?
(Hier hat eine Veränderung in den letzten Jahren/Jahrzehnten stattgefunden. Früher war die Grundmotivation: Ich mache was für andere, heute: Ich will zumindest auch was davon haben.)

Was hab ich davon? - Ist das auch meine Grundmotivation?
  • Anerkennung
  • Dank
  • Wertschätzung
  • Auslagenerstattung
  • Zugang zu Räumen (Schlüssel)
  • auch sonst bereichernde Auswirkungen
Überprüfe deine Motivation! Passt sie tatsächlich zur Aufgabe?

Falsche Motivationen:
  • Einer muss es ja machen
  • Ich kann nicht NEIN sagen
  • Ich opfere mich
  • Ohne mich bricht alles zusammen
  • das mach ich nebenher
  • Ich suche Anerkennung -- wenigstens die Kinder schätzen mich
  • da sind so nette junge Frauen im Mitarbeiterteam
Worum geht es? Rechte Motivationen
  • Kindern die frohe Botschaft des Glaubens weiter sagen
  • Gottesdienst feiern
  • selbst im Glauben wachsen
  • meine Gaben und Fähigkeiten einbringen
  • hier kann ich unwahrscheinlich viel lernen
  • bereit sein, Neues zu lernen, Gaben zu entdecken

Was bietet die Arbeit in der Kinderkirche?

Ob du es glaubst oder nicht. Hier lernst du für's Leben!
  • vor anderen stehen und was sagen
  • frei reden
  • organisieren (Projektmanagement)
  • leiten
  • Gruppenregeln
  • Selbstwahrnehmung und Selbstreflektion
  • Umgang mit anderen
  • unterordnen
  • sich durchsetzen
  • es findet hier automatisch eine Persönlichkeitsbildung statt
  • Beurteilungsvermögen am/im Umgang mit Texten
  • religionspädagogische Grundkenntnisse
  • Methodenvielfalt
  • Umgang mit Störungen
  • theologisches Fachwissen
    • Theologisches Basiswissen
    • Reflektion der eigenen Gottesbilder
    • persönliche Glaubenspraxis
    • religiöse Sprachfähigkeit
    • Umgang mit biblischen Texten
    • Gottesdienstliches Grundwissen
    • Gestalten des Gottesdienstraumes
  • der eigene Glaube entwickelt sich weiter

Kindergottesdienstarbeit sollte Team-Arbeit sein

  • Was macht ein Team aus?
    • Ein Team hat ein gemeinsames Ziel (sprecht darüber, setzt euch ein Ziel)
    • Im Team arbeitet man miteinander, nicht gegeneinander
    • Im Team kann es auch Wortführer geben - das muss aber nicht immer derselbe sein
    • Ein Team kann gabenorientiert arbeiten - im Team sind nahezu alle Gaben vorhanden
    • Ein Team kann sich mitten auf dem Weg auch neu ausrichten, Kurskorrekturen vornehmen

  • Lernen am Beispiel von Wildgänsen
    Auf dem Weg ins Winterquartier kann man beobachten: Wildgänse fliegen in V-Formation (in Keilform), mit der Spitze voraus. Warum? Wissenschaftler haben herausgefunden, dass jeder Flügelschlag Aufwind schafft, den der nachfolgende Vogel nutzt. In der V-Formation können die Vögel um rund 70 Prozent weiter fliegen als eine einzelne Gans. D.h. würde ein einzelner Vogel rund 150 km am Tag schaffen, erreicht die Gruppe bis zu 250 km am Tag. Dabei richtet sich die Geschwindigkeit nach dem schwächsten Tier am Schluss! Durch Zurufe macht es seinen Zustand dem vordersten Tier kund. Sein Zuruf ist Ermutigung und Feedback des eigenen Ergehens gleichermaßen. Der Führungsvogel muss natürlich am meisten Kraft aufwenden. Nach einer gewissen Zeit gibt er deshalb die Führung ab und lässt sich nach hinten fallen. Ein krankes Tier wird von zwei gesunden Tieren zum Boden begleitet und solange versorgt, bis man wieder in kleiner V-Formation weiter fliegen kann.
    • Menschen, die gemeinsam das gleiche Ziel haben, erreichen es schneller und leichter, wenn sie sich gegenseitig nach Kräften unterstützen. Alle sind aktiv. Die vorhandenen Ressourcen werden genutzt. Es ist vorteilhaft, die Leitung je nach Situation auszuwechseln. Kein Teammitglied soll glauben oder fürchten, dass alle Erfolge allein von ihm und seinen Kräften abhingen. Für jeden in der Gruppe wird es Phasen des Lenkens und Phasen des Mitmachens und auch Fallenlassens geben. Wer sich in einer Gruppe sicher fühlt, kann solche natürlichen und notwendigen Wechsel zulassen. Vertrauen, Verlässlichkeit und Gemeinschaft können für Auftrieb sorgen und damit bedeutende Energiereserven mobilisieren.
    • Wir sollten auch immer darauf achten, was uns die Teammitglieder "aus den hinteren Reihen" zurufen. Teams profitieren von der gegenseitigen Motivation.
    • Wer "alleine gegen den Rest der Welt" unterwegs ist, wird die Widerstände des Lebens und der Arbeit erheblich härter erfahren. Viel effizienter ist es, die Knackpunkte unseres Lebens in einer tragfähigen und verlässlichen Gemeinschaft anzupacken.
    • Wer motiviert wen? Natürlich ermutigt der leitende Vogel seine Kollegen in der Formation durch sein gutes Beispiel. Umgekehrt feuern auch die hinteren Gänse das Leittier mit Zurufen an, Geschwindigkeit und Richtung beizubehalten.
    • Die Wildgänse richten sich nach dem schwächsten Glied in der Gruppe. Die Mitglieder eines Teams stehen füreinander ein! - Zumindest dann, wenn sie so viel Verstand haben wie die Wildgänse.
    • TEAMarbeit heißt also: Wir setzen uns Ziele, wir kommunizieren diese Ziele und wie es dem einzelnen damit im Moment geht und wir binden jeden Einzelnen mit seinen Stärken und Schwächen ein.

  • Weitere konkrete Beispiele der Umsetzung von Teamarbeit
    • Wir sprechen uns untereinander ab
      • Was lief letzte Woche?
      • Was habe ich heute gemacht
      • Wie gehe ich bei Kind x disziplinarisch vor
      • Ich habe eine Idee - kannst du mit der auch was anfangen?
      • Ich habe einen Vorschlag gefunden, vielleicht ist der auch was für dich!
    • Wir ziehen an einem Strang (Liturgie, Disziplin, ...)
    • Ich halte den anderen aus meinem Team den Rücken frei
      Z. B.: Während der andere erzählt, sorge ich für Ruhe.
    • Gemeinsam sind wir stark
    • Ich weiß: Vier Hände vermögen mehr als zwei Hände
    • Ich bin da: In der Vorbereitung (Absprachen), im Kindergottesdienst (zur Unterstützung)
    • Wir üben eine Feedback-Kultur
    • Wir üben gegenseitige Wertschätzung




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Ein paar allgemeine Regeln

  • Erzähle nicht dich selbst, sondern viel mehr dir selbst!
    D.h. du bist der erste Adressat dessen, was du erzählst. Das bedeutet aber nicht, dass du deine persönlichen Glaubenserfahrungen verschweigen sollst.
  • Lass dich selbst von der biblischen Botschaft in Frage stellen!
  • Sprich nicht per "man" oder "wir", sonder per "ich"!
  • Sei echt!
  • Denk daran: Gott will durch dich reden. Du bist SEIN Werkzeug. Gib deshalb selbst dein Bestes. Aber letztendlich liegt es an Gott, was daraus wird.
    Wir sollen Beides, unser Sollen und unser Nicht-Können, wissen und eben damit Gott die Ehre geben. (Karl Barth)
  • Bring deine Arbeit im Gebet vor Gott!
  • Hüte dich vor der Routine!
    • Ist deine Begrüßung zu Beginn zu einer Floskel verkommen? Sagst du immer dasselbe? Ist das, was du sagst noch echt?
    • Erzählst du immer im selben Stil?
    • Schlampst du immer mehr bei deiner Vorbereitung und verlierst dadurch die einzelnen Kinder aus den Augen?
  • Bringe Gott zur Sprache!
  • Das treue Kommen vieler Kinder nimmt uns in Pflicht!
    • Komme ebenfalls regelmäßig!
    • Komme pünktlich. Nimm dir Zeit für die Kinder. Sprich mit ihnen.
    • Lass die Kinder nicht unter deiner Unausgeschlafenheit oder Ähnlichem leiden.
    • Bereite dich gut vor!
    • Sprich langsam, laut und deutlich.
    • Wirke selbst nicht einschläfernd.
    • Geh mit gutem Beispiel voran.
      Ein Beispiel: Kinder lassen sich leicht begeistern, wenn sie spüren, dass du selbst begeistert bist. Singst du selbst nur träge mit, wird auch der Gesang in der Gruppe nicht voll Power sein. Forderst du die Kinder zu Bewegungen auf und bleibst selbst hocken, werden die Kinder Bewegungen schnell als Babykram abtun.
  • Hüte dich vor einer schwer verständlichen, abgehobenen und abstrakten Sprache.
  • Wenn du neue Medien ins Spiel bringst, dann teste sie frühzeitig, ob sie auch funktionieren (Beamer, Tageslichtprojektor, Dia-Projektor usw.).




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Ein paar Gedanken zur Aufsichtspflicht

Siehe auch Rechte und Pflichten!
Du trägst die Aufsichtspflicht. Dir sind die Kinder anvertraut.
Du kannst für Unfälle haftbar gemacht werden!
Die Aufsichtspflicht erstreckt sich vom Eintreffen der Kinder bis zu ihrer Verabschiedung (nach Ablauf der offiziellen Dauer der Veranstaltung)!
D. h., du solltest mit den Vorbereitungen zu deiner Stunde bereits fertig sein, wenn die ersten Kinder kommen, damit du deiner Aufsichtspflicht im vollen Umfang nachkommen kannst.
D. h. aber auch, du kannst nicht während des Kindergottesdienstes / der Gruppenstunde usw. ein Kind ohne weiteres alleine nach Hause schicken. Konsequenzen:
  • Überlege dir bereits in der Planung, wo es Gefahrenquellen gibt und wie man sie umgehen kann!
  • Belehre und warne die Kinder schon im Vorfeld und nicht erst wenn sie bereits am Abgrund stehen und ein Kind abgestürzt ist!
  • Kann deine Belehrung verstanden werden? War sie klar, deutlich und verständlich ausgesprochen?
  • Warnungen und Belehrungen brauchen Wiederholungen! Einmal sagen genügt meist allein schon deshalb nicht, weil sich Kinder im Spiel gerne vergessen!
  • Wenn Belehrungen nicht fruchten,
    • muss das Spiel abgebrochen werden, bevor es zum Unfall kommt.
    • Einzelne Kinder können zur Strafe auch einmal von einem Spiel ausgeschlossen werden.
    • Notfalls ist auch einmal ein Elterngespräch angebracht!


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Wenn ein Mitarbeiter selbst sich verletzt oder verunfallt

Wer im Ehrenamt tätig ist, ist in Ausübung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit über die Berufsgenossenschaft (BG) versichert.
Was tun, wenn ein Unfall passiert ist oder es zu einer Verletzung gekommen ist?
Auf jeden Fall über das Pfarramt der BG auf einem Unfallformular (über die BG zu erhalten) melden, auch dann, wenn es zunächst nicht so schlimm aussieht. Nur so sind auch später auftretende Folgen abgesichert.
Ein BG-Fall wird ähnlich wie ein privatversicherter Fall gehandhabt.
Nicht jeder Arzt ist von der BG zugelassen. Zügig einen sogenannten D-Arzt konsultieren, der den Unfall aufnimmt. D-Ärzte sind Durchgangsärzte. Sie sind in der Regel in Krankenhäusern oder spezielle Unfallärzte, in der Regel jedoch nicht der Hausarzt.
Über die BG können später auch sämtliche Fahrtkosten zu den Ärzten und der Rehabilitation dienenden Einrichtungen sowie die dazugehörigen Parkgebühren abgerechnet werden.


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Rechte und Pflichten

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Jugendarbeit trägst du Verantwortung für die dir (auf Zeit) anvertrauten Kinder.
Es kann immer wieder mal etwas passieren. Dann musst DU handeln. Bist du dafür gewappnet?
Das fängt klein an:

Schauen

  • Weißt du, wo bei euch der Erste-Hilfe-Kasten ist?
    Hast du schon mal reingeschaut?
    Findest du möglichst schnell, was du brauchen könntest?
  • Wo hängt im Brandfall der nächste Feuerlöscher?
    Wüsstest du, wie man ihn bedient?
  • Kennst du die Fluchtwege im Falle eines Falles?
Das sind drei wichtige Dinge, die noch gar nicht viel von dir fordern. Einfach mal schauen.

Ein Schritt weiter:

Üben

  • Hast du schon mal einen Erste-Hilfe-Kurs besucht?
    Wenn ja, wie lange ist das her?
    Es gibt spezielle Kurse für Mitarbeitende im Ehrenamt. Eventuell über Gemeinde organisieren und besuchen!
  • Eine kleine Brandschutzübung organisieren und dabei z.B. auch den Umgang mit Feuerlöschern üben.

Schließlich

Handeln


Nun ist eine Mitarbeiterin oder ein Teilnehmer verletzt.
Ein klarer Fall für die Erste Hilfe.
Vielleicht geht es nur um das Anlegen eines Pflasters. Gar nichts Tragisches.
Trotzdem bist du verpflichtet zum Führen eines Verbandbuches!

  • Führen eines Verbandbuchs

  • Was ist ein Verbandbuch?
    Ein Verbandbuch ist ein kleines Heft (in der Regel im Erste-Hilfe-Kasten) bei dem du jede noch so kleine Verletzung eintragen MUSST!
    Bei einer noch so kleinen Erste-Hilfe-Leistung musst du folgendes notieren:
    • WER? Name des Verletzen
    • WANN? Datum und Uhrzeit des Unfalls
    • WO? Ort des Unfalls
    • WIE? Unfallhergang
    • WAS? Art und Umfang der Verletzung
    • WER? Name der Zeugen
    • Wann wurde geholfen?
    • Wie wurde geholfen?
    • Wer hat geholfen?
    • http://www.verbandbuch.net/verbandbuch.pdf
    Bedenke, aus einer noch so kleinen Verletzung kann was größeres werden.
    Dann muss das dokumentiert sein, damit die Versicherung den Schadensfall anerkennt.
    Die Dokumentation muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.

  • Pflaster, Zecken und Co

    • Ein Pflaster anlegen ist erlaubt.
    • Als ausgebildeter Ersthelfer (Erste Hilfe Kurs) darf ich als Erstmaßnahme auch einen Verband anlegen.
    • Medikamente aller Art darf ich nicht geben, egal ob apothekenpflichtig oder nicht, auch keine homöopathischen Mittel.
      Es sei denn, es liegt eine klare Anweisung / Erlaubnis durch Eltern vor.
    • Nach Allergieabklärung sind Repallants gegen Zecken und Mücken erlaubt.
    • Ob Zecken oder Splitter mit geeigneten Hilfsmitteln entfernen werden dürfen ist unklar.
      Eingeholtes Einverständnis der Eltern ist immer gut!
      Im Grunde aber handelt es sich hierbei um eine qualifizierte Erste Hilfe.
    • Bei Verletzungen oder auftretenden Krankheiten Eltern informieren, zum Arzt gehen.

  • Aufsichtspflicht

  • Eltern haften für ihre Kinder.
    Nun haben aber die Eltern - in einem formlosen mündlichen Vertrag / allein durch das Überlassen der Kinder, - DIR die Verantwortung übertragen!
    Das hat Folgen:
    • Deine Aufsichtspflicht beginnt mindestens 15 min vor Veranstaltungsbeginn! Sei also frühzeitig da!
    • Deine Aufsichtspflicht endet frühestens 15 min nach Veranstaltungsende. Auch wenn die Kinder schon weg sind.
      Es könnte ja nochmal ein Kind zurückkommen.
    • Wenn Kinder normal immer abgeholt werden und das ausbleibt, bleiben wir darüber hinaus verantwortlich, bis das Kind den Eltern übergeben wurde.
    • Bringst du ein Kind nach Hause, übergebe es persönlich den Erziehungsberechtigten.
      (Warten bis jemand die Türe öffnet.)
    • Frühzeitiges Heimschicken geht gar nicht!
    Worauf sich meine Aufsichtspflicht bezieht:
    • Ich habe die mir anvertraute Person zu schützen (persönliche Unversehrtheit)
    • Ich bin auch verantwortlich dafür, was meine Schutzbefohlenen gegenüber Dritten machen:
      Das mir anvertraute Kind soll Dritten keinen Schaden zufügen (innerhalb, aber auch außerhalb der Gruppe)
    • Ich bin auch für das Eigentum des mir anvertrauten Kindes verantwortlich.
    • Und genauso stehe ich dafür ein, dass das mir anvertraute Kind keinem Eigentum Dritter (innerhalb und außerhalb der Gruppe) schadet
    Für besondere Aktionen brauchen wir ein besonderes Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
    Frühzeitig zuverlässig informieren und schriftlich Einverständnis holen.
    Bei Essen auf Allergien achten!

    Besondere Aufsicht ist geboten ...
    • ... bei Kindern, bei denen aufgrund ihrer Unreife oder ihres Charakters leicht etwas passieren kann
    • ... bei Aktionen mit erhöhter Gefahr ist besondere Aufsicht geboten, evtl. mehr Mitarbeiter, Hinweise, Regeln
      Regeln regelmäßig sicherstellen, wiederholen (vor Zeugen)

  • Informationspflicht

  • Du hast die Pflicht, dich im Vorfeld ausreichend zu informieren.
    • Person: Lass dir von den Erziehungsberechtigten Informationen über Krankheiten, Fähigkeiten, Handicaps oder Ängsten des Kindes geben. - (z.B. bei Ausflügen über einen entsprechenden Rücklaufzettel mit Fragen)
    • Orte: Kennst du ausreichend Raum, Ort oder Strecke wo du dich mit den dir anvertrauten Kinder bewegst?
      Hast du dir mögliche Gefahrenquellen angeschaut, überprüft und gegebenenfalls beseitigt?
      Hast du die Kinder auf mögliche Gefahrenquellen hingewiesen und ihnen verständlich dargelegt, wie sie sich zu verhalten haben?
    • Eltern: Du musst Eltern im Vorfeld über Ausflüge und Verlassen des normalen Raumes unterrichten.
    • Kirchengemeinde/Verband: Du musst deine Kirchengemeinde / deinen Verband im Vorfeld über Ausflüge und Verlassen des normalen Raumes unterrichten.

  • Beaufsichtigung

  • Ich habe eine Pflicht zur Beaufsichtigung!
    Und zwar sowohl von Personen, als auch von Sachen/Eigentum!

    Folgendes wird dabei von mir erwartet:
    • Beobachten – Gelände, Gruppe, Umwelt
    • belehren
    • bestrafen
    • unmöglich machen – starker Eingriff, Gefahrenquellen eliminieren
    • Aber: Mitarbeitende brauchen sich nicht selbst in Gefahr bringen!
    Das Maß der Aufsichtspflicht hängt vom Alter und der Fähigkeit der Kinder, der Größe der Gruppe, der örtlichen Begebenheit, der Anzahl der Gefahrenquellen, ... ab.

  • Bestrafen:

    • Durch deine Aufsichtspflicht, musst du auch Konsequenzen ziehen, wenn Regeln nicht eingehalten werden.
    • Deine Sanktionen müssen angemessen sein.
    • Alleine Heimschicken eines Kindes geht gar nicht (ohne vorherige schriftliches Einverständnis der Eltern).
    • Freiheitsentzug, Demütigung, Kollektivstrafen gehen nicht.

  • Betreuungsschlüssel:

  • Einfache Faustregel: mind 2 qualifizierte Mitarbeiter (auch u18)
    U16 dürfen Mitarbeiter nie alleine sein. (Sieht anders aus, wenn sich unmittelbar nebenan entsprechende Ansprechpersonen befinden.)
    Bei besonderen Aktionen mind. einer ü18 dazu
    In der Kleingruppe darf auch nur ein Mitarbeiter sein, wenn noch weitere Mitarbeiter in der Nähe sind.
    Qualifizierte Faustregel: Betreuungsschlüssel 1:6 bis 1:11

Versichert?

Alle Teilnehmende und Mitarbeitende sind unfall- und haftpflichtversichert über eine kirchliche Versicherung - wenn kein Vorsatz besteht und wenn es einen klaren Schuldigen gibt.

Private Versicherungen gehen vor
Im Schadensfall wird immer - auch bei einer ehrenamtlichen Ausübung - zuerst die eigene Privathaftpflicht zur Schadensdeckung herangezogen!
Trotzdem bitte die kirchliche Versicherung (übers Pfarramt) informieren, da sie die von der eigenen Haftpflicht nicht übernommene Schäden (bei Fremdschäden) regelt.
Diese sogenannte kirchliche Rahmenversicherung deckt also das ab, was sonst durchs Netz fällt.
Ist der Schadensverursacher klar, dann ist es ein klarer Fall für die Privathaftpflicht.

Pkws sind versichert im Rahmen des Gruppenangebots, wenn es sich um eine Auftragsfahrt handelt (dann z.B. auch Eltern).
Aber auch hier tritt im Schadensfall zunächst die eigene Kaskoversicherung ein.
Damit ich aber keinen finanziellen Schaden daraus habe, indem ich z.B. in der Kasko steige, reguliert das die kirchliche Rahmenversicherung. Deshalb den Schaden sofort auch dort über das Pfarramt melden.

Schlüsselversicherung: Bitte Schlüsselnehmer darauf hinweisen, dass man auf Sachwert und nicht auf Zeitwert versichert, sonst zahlt die Versicherung bei etwas älteren Anlagen gar nichts.

Ein großes Thema ist heute

Datenschutz / Urheberrecht:

  • Bilder, die mir nicht gehören, können ohne Erlaubnis des Eigentümers nicht verwendet werden (z.B. bei Werbung)
  • Liedblätter und Folien für Gottesdienste sind in der Württemb. Landeskirche geregelt
  • Fotos mit Personen können nur mit Einwilligung der darauf Abgebildeten verendet werden.
    • Einverständniserklärung für Einzelbilderlaubnis mit Unterschrift. Dazu:
    • Bild ausdrucken und zeigen
    • Verwendungsart klären
    • Verwendungszweck aufzeigen
    • Verwendungszeit notieren
    • Vergütungsfrage klären
  • Besondere Vorsicht ist auch bei personenbezogenen Daten geboten.
    Z.B. bei Werbeaktionen, wenn Listen mit Namen, Alter und Straßen vorliegen.
    Mitarbeitende müssen auf ihre Schweigepflicht schriftlich hingewiesen werden (Verpflichtungserklärung unterschreiben).
    Diese Listen dürfen in keine fremden Hände gelangen und sollen nach Gebrauch sicher vernichtet werden.
    Deshalb ist auch der größte und bekannteste Messenger-Dienst nicht für die Kommunikation im Bereich Kindergottesdienst, ... geeignet. Es gibt aber Alternativen, die hier verwendet werden können.
    Nie Bilder oder Adressen über den oben erwähnten Messenger-Dienst versenden.
  • Bilder von Kindern.
    Immer Einwilligungserklärung der Eltern, ab 14 auch von Jugendlichen selbst.
    Auch ein Kind im Hintergrund eines Bildes kann erkannt werden. Geht also nicht!
    Auf die sichere Seite kommen kann man, wenn man auf einer Einladung bereits darauf hinweist, dass dabei Bilder gemacht werden.
    Oder: An Eingangstür ein Schild hängen, dass hier Bilder gemacht werden.


  • Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen hier die einzelnen Punkte zusammengetragen.
    Ich übernehme aber keine Haftung für die Richtigkeit!






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Die letzte Änderung fand am 3.11.2018 statt.